Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11846
BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23 (https://dejure.org/2023,11846)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2023 - 6 StR 146/23 (https://dejure.org/2023,11846)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 (https://dejure.org/2023,11846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,11846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Heranziehung früherer Taten für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Heranziehung früherer Taten für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 201
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 501/22

    Einziehung von Tatmitteln bei schuldlos Handelnden

    Auszug aus BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23
    Für das weitere Verfahren weist der Senat für eine etwaige erneute Einziehungsentscheidung darauf hin, dass die Einziehung von Tatmitteln bei schuldlos Handelnden nur nach § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB angeordnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 3 StR 501/22 mwN).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23
    Es bedarf hierfür vielmehr eines akuten Schubs und eines spezifischen Zusammenhangs zwischen der Erkrankung und der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12).
  • BGH, 24.10.2022 - 5 StR 364/22

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23
    Ob eine solche vorliegt, ist vielmehr danach zu beurteilen, ob es im Alltag außerhalb des Delikts zu gravierenden Einschränkungen des sozialen Handlungsvermögens gekommen ist und sich die defekten Muster im Denken, Fühlen und Verhalten als zeitstabil erwiesen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 364/22 - Rdnr. 10 m. w. N.).
  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 176/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23
    Frühere Taten können jedoch nur dann für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose herangezogen werden, wenn sie Symptomcharakter haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20 - Rdnr. 17).
  • BGH, 04.08.2021 - 2 StR 148/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: Tatplanung, gezielte Durchführung,

    Auszug aus BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23
    Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn ein Sachverhalt keinen Bezug zum Wahnthema hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 StR 148/21, NStZ-RR 2022, 102, 104).
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 244/97

    Anforderungen an die Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23
    Außerdem muss feststehen, dass der Täter bei der Tatbegehung aus einem auf der Störung beruhenden starken Zwang gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 2 StR 244/97).
  • BGH, 14.02.2024 - 2 StR 341/23
    Ihre Begründung zur Gefährlichkeitsprognose steht indes im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die in dem Urteil zu früheren Taten getroffenen Feststellungen, auf die das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose ebenfalls stützt, belegen müssen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021- 4 StR 449/20, juris Rn. 20; vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21, juris Rn. 10; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201, 202; vom 15. August 2023 - 5 StR 302/23, juris Rn. 15).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 359/23

    Schuldspruch wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von

    Nur Taten mit Symptomcharakter können für die Begründung einer negativen Gefährlichkeitsprognose tragend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20).
  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf die das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01 Rn. 55; vom 7. Juni 2017 - 1 StR 628/16 Rn. 7 und vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20 Rn. 9; Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17 Rn. 11 und vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 Rn. 5).

    Die Diagnose einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis allein genügt nicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschlüsse vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12 Rn. 7; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 11; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 6; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 140/19 Rn. 14 und vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 Rn. 5).

  • BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23

    Revision eines unter einer Schizophrenie leidenden Angeklagten gegen die

    b) Diese Begründung des Landgerichts steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die im Urteil zu früheren Taten getroffenen Feststellungen, auf die das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose ebenfalls stützt, belegen müssen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23, NStZ-RR 2023, 201 f.; vom 22. Juli 2020 - 1 StR 176/20 Rn. 17; vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9 f.; vgl. dagegen noch Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, StV 2017, 585, 587: "regelmäßig").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht